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EuG bestätigt Kommunalabwasserrichtlinie

EuG bestätigt Kommunalabwasserrichtlinie -

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 18. Februar 2026 die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vollumfänglich bestätigt und Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie abgewiesen.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 18. Februar 2026 die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vollumfänglich bestätigt und Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie abgewiesen. Damit ist klar: Die Anfang 2025 in Kraft getretene Richtlinie bleibt die verbindliche Grundlage für strengere Anforderungen an die Abwasserreinigung in Europa. Für Betreiber von Kläranlagen bedeutet das: mehr Planungssicherheit, aber auch steigender Handlungsdruck bei Nährstoffelimination, vierter Reinigungsstufe und Energieeffizienz.

Die Richtlinie verlangt unter anderem eine weitergehende Reduzierung von Stickstoff- und Phosphoreinträgen in Gewässer sowie den verstärkten Einsatz einer „Drittbehandlung“ mit weitergehenden Verfahren. Gleichzeitig verankert sie die energie- und perspektivisch energieautarke Abwasserwirtschaft als Ziel bis 2045, inklusive verpflichtender Energieaudits für große und später auch mittlere Anlagen. Neu ist zudem die erweiterte Herstellerverantwortung für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe, die insbesondere Arznei- und Pharmaproduzenten stärker in die Pflicht nimmt.

Verbände wie DWA und VKU begrüßen die EuG‑Entscheidung als „gute Nachrichten für den Gewässerschutz“ und fordern eine schnelle, pragmatische Umsetzung ohne nationale Sonderwege. Für Betreiber lohnt es sich jetzt, Investitions- und Sanierungsstrategien konsequent mit den KARL‑Zielen zu verzahnen – etwa durch optimierte biologische Verfahren, weitergehende Phosphatelimination, Energieoptimierung der Kläranlagen und vorbereitende Konzepte für eine zukünftige vierte Reinigungsstufe.